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Corporate- Governance-Bericht

Am 26. Februar 2002 hat eine von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Kommission erstmals den Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt. Er fasst wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften zusammen und beinhaltet international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex macht das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar. Er stärkt das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften.

Die HHLA versteht Corporate Governance als zentrale Herausforderung an eine verantwortungsvolle und wertorientierte Unternehmensführung. Dies hat in der HHLA seit jeher einen hohen Stellenwert. Daher unterstützen wir - Aufsichtsrat und Vorstand - den Kodex und die damit verfolgten Ziele und Zwecke ausdrücklich.

Die HHLA hat die Corporate Governance im Unternehmen an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 bzw. 6. Juni 2008 ausgerichtet. Im Jahr 2008 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Themen der Corporate Governance erörtert, am 17. Dezember 2008 die Entsprechenserklärung 2008 gemäß §161 Aktiengesetz abgegeben und der Öffentlichkeit auf der Internet-Seite dauerhaft zugänglich gemacht.

In Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird empfohlen, dass Vorstand und Aufsichtsrat jährlich im Geschäftsbericht über die Corporate Governance der Gesellschaft berichten und eventuelle Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex erläutern sollen.

Entsprechend berichtet die HHLA im Geschäftsbericht 2008 über die Corporate Governance des Unternehmens. Weitere Angaben finden sich im Wertpapierprospekt der HHLA vom 19. Oktober 2007.