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Entsprechens- erklärung

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG 

Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflicht­gemäßer Prüfung, dass seit dem 15. Dezember 2010 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der am 2. Juli 2010 bekannt gemachten Fassung des Kodex vom 26. Mai 2010 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:

a)      Gemäß Ziffer 4.2.3 DCGK soll bei Abschluss von Vorstandsverträgen darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendi­gung der Vor­standstätigkeit ohne wichtigen Grund sowie infolge eines Kontroll­wechsels bestimmte Abfindungsgrenzen (Abfindungs-Caps) nicht überschreiten und für die Berechnung des jeweiligen Abfindungs-Caps auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäfts­jahres und ggf. die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres abgestellt werden soll. Nach der in den derzeit geltenden Anstellungsverträgen verein­barten Abfindungsregelung wird im Fall des vorzeitigen Ausscheidens ohne wichtigen Grund nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergütet. Diese Regelung entspricht den Vorgaben des DCGK nur teilweise. Eine darüber hinaus gehende Aufnahme von Abfindungs-Caps halten wir für wenig praktikabel, da Vorstandsverträge regelmäßig für die Dauer der Bestellperiode abgeschlossen werden und grundsätzlich nicht ordentlich kündbar sind.

b)      Gemäß Ziffer 7.1.2 DCGK sollen Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden. Dieser Empfehlung wird derzeit nicht entsprochen, da die Erstellung der entsprechenden Berichte aufgrund der Sparteneinzelberichterstattung für A- und S-Sparte einen höheren Zeitaufwand verursacht als bei Gesellschaften mit nur einer Aktiengattung. Daher kann eine effektive Vorabbefassung des Aufsichts­rates oder des Prüfungsausschusses derzeit nicht gewährleistet werden. Zur Herbei­führung einer stärkeren und qualifizierten Prüfdichte wurden der Halbjahresfinanzbe­richt und der Zwischenlagebericht auch in diesem Jahr einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen. Dies soll auch weiterhin künftig erfolgen.

Hamburg, 8. Dezember 2011

 

Der Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft